Abrissgrundstück für eine Mehrfamilienhausbebauung mit optimaler Infrastruktur in Hiltrup-Mitte

Vom 05.11.2024

Beschreibung

Hier bieten wir Ihnen ein Abrissgrundstück in Hiltrup-Mitte zum Kauf an. Das Grundstück ist straßenseitig mit einem Zwei-Familien-Haus bebaut. Hofseitig befindet sich ein Garagenblock mit einer Werkstatt.

Das Grundstück weist einen rechteckigen Zuschnitt auf und hat eine Gesamtfläche von ca. 709 m² mit einem Seitenverhältnis (B x T) von ungefähr 19 m x 37 m. Das Grundstück weist keine besonderen Neigungswinkel, Gefälle oder Stufen auf.

Sowohl das Wohnhaus als auch der Garagenblock stehen vollständig leer, sodass ein Abriss ohne vermietungsbedingte Komplikationen oder Verzögerungen möglich wäre. Der Eigentümer, der eine der Wohneinheit noch bewohnt, wird die Immobilie spätestens zum 30.11.2024 verlassen.

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass in der Liegenschaft kein Bebauungsplan vorliegt, somit eine Bebauung nach § 34 BauGB (Baugesetzbuch) möglich ist. In der unmittelbaren Nachbarschaft wurde bereits im Jahr 2014 ein Mehrfamilienhaus mit drei Vollgeschossen (zzgl. Dachausbau) genehmigt. Ferner existieren mehrere, vergleichbare Grundstücke mit einer Hinterbebauung.

Bei Interesse freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Lage

Das Objekt liegt in einer Verbindungsstraße zwischen der Hohen Geest und der Westfalenstraße. Dank der Lage an einer Nebenstraße bleiben Sie von störendem Verkehrslärm weitestgehend verschont und genießen somit eine Atmosphäre des ruhigen Wohnens. Dennoch ist das Grundstück günstig im alten Ortskern von Hiltrup gelegen und weiß mit seiner optimalen Infrastruktur zu überzeugen.

Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel befinden sich an der Hohe Geest und der Westfalenstraße. An diesen Straßen befinden sich auch diverse Lebensmittelmärkte (Vollsortimenter und Discounter), die fußläufig ohne Probleme erreicht werden können.

Ferner bietet Hiltrup alle Einrichtungen des alltäglichen Lebens. Neben diversen Kindergärten, Grund- sowie weiterführenden Schulen befinden sich mehrere Arztpraxen, Gastrotomien und sportliche Einrichtungen in diesem Stadtteil. Erholungsmöglichkeiten für Naturfreunde bieten der Dortmund-Ems-Kanal oder das Wasserschutzgebiet Hohe Ward.

Ausstattung

Das Zwei-Familien-Haus stammt aus dem Jahr 1938 ist vollunterkellert. Die aufstehenden Gebäude lassen sich theoretisch weiter bewirtschaften. Ein Abriss ist demnach nicht zwingend erforderlich, jedoch, aufgrund des Maßes der baulichen Nutzung und der Sanierungsbedürftigkeit, eine sinnvolle Option.

Sonstiges

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Nennung Ihres Namens, Ihrer Anschrift und einer Rückrufmöglichkeit bearbeiten können. Die Speicherung und Verarbeitung dieser Angaben unterliegen den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Näheres entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (https://www.harling-immobilien.de/download).

Die Erstellung des hier vorliegenden Exposés erfolgte nach bester Sorgfalt. Dennoch basieren die Angaben ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieses Exposés kann die Harling e.K. daher keine Gewährleistung übernehmen. Irrtum bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten, wenn Sie als natürliche Person handeln – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Stillschweigende oder mündliche Absprachen mit der Harling e.K. werden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzung oder Zusagen bedürfen stets der Schriftform.

Dieses Exposé ist eine Vorabinformation und ersetzt nicht die persönliche Besichtigung des potenziellen Käufers vor Ort. Als Rechtsgrundlage gilt der Kaufvertrag.

Eine Energieausweispflicht besteht aufgrund der Vermarktung als Abrissgrundstück nicht.