KURZÜBERSICHT DES ARTIKELS
- Seit 2006 können Sie einen Teil der Lohnkosten von der Steuer absetzen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen und bestimmte Handwerksleistungen sind absetzbar
- Eine entsprechende Bescheinigung sollte Bestandteil der Nebenkostenabrechnung sein
Wussten Sie, dass Sie einen Teil der Lohnkosten aus der Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen können? Seit dem 1. Januar 2006 können Mieter und Wohnungseigentümer haushaltsnahe Dienstleistungen und bestimmte Handwerksleistungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dieses ergibt sich aus §35a EStG (Einkommensteuergesetz).
Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie vom Vermieter bzw. seinem Hausverwalter eine detaillierte Aufstellung sowie eine entsprechende Bescheinigung, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung berücksichtigen können. Hier sollten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit des Zahlenmaterials achten.