Direkt zum Inhalt

Kontaktanfrage

Sofern Ihre Anfrage unsere Immobilienangebote betrifft, ist die Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift zwingend erforderlich. Andernfalls sind wir nicht befugt, Ihnen weiterführende Unterlagen zu senden oder Ihnen einen Besichtigungstermin anzubieten. Wir bitten um Verständnis.

Screenreader label
ZKB_________32T______
__Y____E____2_C___HH4
IAF___EH3___B_1______
4______F____Q_1___CZJ
PID_________FSC______
* Pflichtfelder: Bitte füllen Sie diese Felder aus!
Screenreader label
© 2024

Immobilienratgeber

Immobilienratgeber

Steuerbescheinigung

Wie Sie einen Teil Ihrer Nebenkosten von der Steuer absetzen können

KURZÜBERSICHT DES ARTIKELS

  • Seit 2006 können Sie einen Teil der Lohnkosten von der Steuer absetzen
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und bestimmte Handwerksleistungen sind absetzbar
  • Eine entsprechende Bescheinigung sollte Bestandteil der Nebenkostenabrechnung sein

Wussten Sie, dass Sie einen Teil der Lohnkosten aus der Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen können? Seit dem 1. Januar 2006 können Mieter und Wohnungseigentümer haushaltsnahe Dienstleistungen und bestimmte Handwerksleistungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dieses ergibt sich aus §35a EStG (Einkommensteuergesetz).

Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erhalten Sie vom Vermieter bzw. seinem Hausverwalter eine detaillierte Aufstellung sowie eine entsprechende Bescheinigung, die Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung berücksichtigen können. Hier sollten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit des Zahlenmaterials achten.


Copyright

Dieser Artikel ist Eigentum der Harling e.K. und wird im Rahmen der privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Die gewerbliche Vervielfältigung sowie deren Nachdruck sind auch auszugweise ohne vorherige Genehmigung der Harling e.K. nicht gestattet.

Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient lediglich der Informationsbereitstellung zu diversen Themen der Immobilienwirtschaft. Der Inhalt ist weder eine Rechtsberatung über juristische und steuerliche Themen noch soll dieser als solche verstanden werden. Die Harling e.K. übernimmt keine Gewährleistung zur Aktualität und Richtigkeit des Inhaltes in diesem Artikel. Eine Haftung wird ausgeschlossen.