Obstbaum

Vom 01.08.2013


KURZÜBERSICHT DES ARTIKELS

  • Der Obstbaum samt Obst ist Eigentum des Standort-Grundstückseigentümers
  • Jenes Fallobst, welches auf ein fremdes Grundstück fällt, wird zu dessen Eigentum
  • Das Obst muss von alleine fallen, denn schütteln ist nicht erlaubt

Warum im Supermarkt Geld für Obst ausgeben, wenn der Nachbar doch einen Obstbaum hat? Schließlich ragen die Äste ja über mein Grundstück.

Grundsätzlich gilt, dass nur das Fallobst, welches auf dem Nachbargrundstück gelandet ist, zum Eigentum des Nachbarn wird. Solange das Obst am Baum hängt, verbleibt dieses im Eigentum des Baumeigentümers. Das ist unabhängig davon, ob die Äste über das Grundstück ragen oder nicht.

Übrigens, der Nachbar darf sich rein rechtlich nicht durch Schütteln das Eigentum an dem Obst verschaffen.