Nachmieterschaft

Vom 01.03.2013


KURZÜBERSICHT DES ARTIKELS

  • Ein Anrecht auf vorzeitige Kündigung des Mietvertrages besteht für den Mieter nicht
  • Die Annahme, dass der Mieter nur drei potenzielle Nachmieter stellen muss, ist falsch
  • Es kommt allein auf die Kulanz des Vermieters an, ob er einen Nachmieter akzeptiert

Manches könnte so einfach sein! Durch Änderung der privaten oder beruflichen Lebenssituation möchte ein Mieter von jetzt auf gleich aus dem Mietvertrag austreten. Da passt es doch gut, dass aus dem direkten Freundes- und Bekanntenkreis gleich mehrere potentielle Nachmieter vorhanden sind, die umgehend das noch bestehende Mietverhältnis fortführen könnten.

Möchte ein Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist durch Nennung eines Nachmieters aus dem Mietverhältnis vorzeitig austreten, so hat er darauf keinen rechtlichen Anspruch. Auch die weit verbreitete Annahme, dass der Mieter nur drei Nachmieter stellen muss, ist falsch. Der Vermieter hat keinen dieser Kandidaten zu akzeptieren. Es ist zudem völlig irrelevant, ob die potenziellen Nachmieter eine einwandfreie Bonität vorweisen können. Ob ein Vermieter seinen Mieter aus dem Mietvertrag vorzeitig entlässt oder einen durch den Mieter gestellten Nachmieter akzeptiert, ist reine Kulanz des Vermieters seinem Mieter gegenüber.

Sollte der potenzielle Nachmieter jedoch den Ansprüchen des Vermieters entsprechen, so wird dieser der Nachmieterschaft in der Regel zustimmen, zumal die Zahlung der Miete ohne Unterbrechung weiterlaufen wird. Auch in diesem Fall stünden die Chancen der Akzeptanz eines Nachmieters wesentlich günstiger, wenn das Verhältnis des Mieters zum Vermieter unbelastet war.