KURZÜBERSICHT DES ARTIKELS
- Fast jede Heizkostenabrechnung wird vom Mieter angezweifelt
- Bereits bei Einzug sind Zählerstande zu erfassen und in der Abrechnung zu kontrollieren
- Bei fehlenden Werten können Heizprotokolle bei den Ablesefirmen eigesehen werden
Im Rahmen der Heizkostenabrechnung stellen sich Mieter oft die Frage, ob der ermittelte Verbrauch dem tatsächlichen Verbrauch entspricht. Hier können Mieter mit geringem Aufwand vorbeugen.
Bei Einzug ist jedem Mieter daher unbedingt zu raten, dass die Zahlerstände der jeweiligen Heizkörpermessgeräte dokumentiert oder fotografiert, dem Vermieter übergeben und im Rahmen der Nebenkostenabrechnung mit den Abrechnungswerten verglichen werden.
Sollten diese Werte bei Einzug nicht im Übergabeprotokoll vermerkt worden sein, so können Verbräuche auch nach Heizgradtagzahlen geschätzt abgerechnet werden. Für die digitalen Messgeräte können Sie zudem beim Eigentümer oder der jeweiligen Hausverwaltung ein Heizprotokoll der Ablesefirmen anfordern, anhand welchem Ihr Verbrauch ab Einzug nachvollzogen werden kann.