KURZÜBERSICHT DES ARTIKELS
- Eine umfangreiche Renovierung ist bei kurzfristigem Mietverhältnis vermeidbar
- Bereits bei Einzug sollten Mieter an die Endrenovierung denken
- Ein Korkenzieher sowie eine Tube Spachtelmasse sind oft ausreichend
Kennen Sie das Problem? Sie haben gerade Ihre Wohnung mühselig eingerichtet, sämtliche Bilder an die Wand gehängt und auch Ihre Küchenschränke fest montiert. Dann verändert sich urplötzlich Ihre berufliche oder private Situation und Sie müssen Ihre Wohnung wieder kündigen. Zudem befindet sich im Mietvertrag eine wirksame Klausel wieder, die Sie bei Auszug zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Wenn Sie all dies bejahen können, dann sollten Sie jetzt nichts überstürzen.
Wer in eine weiß oder farblich ähnlich renovierte Wohnung einzieht, sollte sich vom Vermieter den verwendeten Farbcode bzw. einen Restbestand der Wandfarbe geben lassen. In den meisten Fällen müssen - wenn nicht stark geraucht wurde oder Bilder keine Rahmenabdrücke hinterlassen haben - bei Auszug lediglich Bohrlöcher verschlossen und überpinselt werden. Dabei verwenden Mieter jedoch häufig einen ähnlichen Farbton, der Farbflecken an den besagten Stellen hinterlässt. Der Vermieter wird demnach bei Auszug Nachbesserungen fordern, die das Streichen der gesamten Fläche mit sich bringen könnte. Ist die ursprüngliche Farbe jedoch verfügbar, können Sie im Rahmen der Schönheitsreparaturen richtig viel Zeit sparen, da Bohrlöcher lediglich getupft werden müssen.
Auch beim Verschließen von Bohrlöchern wird gerne kompliziert gearbeitet. Dübel sind aus den Wänden zu entfernen. Ein Korkenzieher leistet hier Abhilfe. Auch das großflächige Überspachteln von Bohrlöchern auf Raufasertapeten wird Nachbesserungen mit sich bringen. Wenn Sie aber einfach die Tube mit Spachtelmasse auf das Bohrloch pressen und in dieses ausdrücken, werden Bohrlöcher umfassend und optisch einwandfrei verschlossen.
Sie sehen also, dass selbst bei Auszug die Befürchtungen seitens Mieter über zu hohe Renovierungskosten in vielen Fällen völlig unbegründet sind.