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Immobilienratgeber

Immobilienratgeber

Briefkastenmissbrauch

Warum unbeschriftete Briefkästen ein Missbrauchsrisiko darstellen

KURZÜBERSICHT DES ARTIKELS

  • Der Trickbetrug bei postalischen Lieferungen hat in den letzten Monaten stark zugelegt
  • Besonders unbeschriftete Briefkästen oder gutgläubige Mieter sind Schwachstellen
  • Wer dennoch Pakete von Unbekannten annimmt, sollte sich den Ausweis zeigen lassen

Der Missbrauch von fremden Briefkästen ist mit Sicherheit keine neuartige Betrugsmasche. Die Art und Weise, mit der Betrüger jedoch ihre Vorgehensweise in den letzten Monaten perfektioniert haben, ist besorgniserregend.

Besonders in Mehrfamilienhäusern, in welchen die Pflege der Nachbarschaft eine untergeordnete Rolle spielt, haben Betrüger leichtes Spiel. Hier wird vom Umstand profitiert, dass sich die Nachbarschaft nicht kennt und der Ein- sowie Auszug überhaupt keine Beachtung findet. Doch worin liegt hier genau die Schwachstelle?

Sind Wohnungen nicht vermietet, sind meistens auch die dazugehörigen Briefkästen nicht beschriftet. Diese werden nun mit fiktiven Namen versehen, was besonders bei Außenbriefkästen unproblematisch ist. Parallel werden im Internet zahlreiche Bestellungen geordert, bei deren Lieferung der Besteller natürlich nicht zu Hause ist. Oft finden Lieferanten dann einen Zettel vor, die Lieferungen bitte bei bestimmten Nachbarn zu hinterlassen, nämlich bei jenen, bei denen man sich bereits mit falschem Namen als neuer Nachbar vorgestellt hat. Bevorzugt werden dabei Gewerbemieter, denn zu deren Flächen kann sich der Betrüger schnell und einfach Zugang verschaffen. Hier muss die Lieferung nur zu den regulären Öffnungszeiten abgeholt werden.

Letztendlich ist auch der Eigentümer in der Pflicht für die entsprechende Prävention zu sorgen. So sollten Klingelschilder und Briefkästen bei Leerstand nicht unbeschriftet bleiben. Auch die Installation von Briefkästen innerhalb des Gebäudes kann Abhilfe schaffen. Für Mieter gilt, dass die Annahme von Paketen nur dann erfolgen sollte, wenn der Empfänger bekannt ist. Sollte dennoch ein unbekannter Empfänger bei Ihnen anklingeln, lassen Sie sich beim Abholen den Personalausweis zeigen. Wird dies verweigert, liegt der Verdacht eines Betruges nahe und die Polizei sollte verständigt werden.

Wenn Sie dennoch mal die Unterstützung des Nachbarn benötigen, sollten Sie sich bei Einzug einfach vorstellen. Das erleichtert auch die Bewirtschaftung Ihrer Immobilie, wenn Sie urlaubsbedingt abwesend sind und auf nachbarschaftliche Hilfe angewiesen sind.


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Dieser Artikel dient lediglich der Informationsbereitstellung zu diversen Themen der Immobilienwirtschaft. Der Inhalt ist weder eine Rechtsberatung über juristische und steuerliche Themen noch soll dieser als solche verstanden werden. Die Harling e.K. übernimmt keine Gewährleistung zur Aktualität und Richtigkeit des Inhaltes in diesem Artikel. Eine Haftung wird ausgeschlossen.