KURZÜBERSICHT DES ARTIKELS
- Das Tiefdruckgebiet Ela entwurzelte und beschädigte im Juni eine Vielzahl an Bäumen
- Neben hohem Sachschaden an Autos und Gebäuden kam es auch zu einigen Todesfällen
- Baumeigentümern obliegt eine Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Prüfung
Im Juni überzog das Tiefdruckgebiet Ela weite Teile von Nordrhein-Westfalen und traf vor allem die Landeshauptstadt Düsseldorf schwer. Viele Bäume wurden entweder vollständig entwurzelt oder verloren große Astteile aus der Krone. Dies hatte zur Folge, dass diverse Fahrzeuge beschädigt wurden und auch einige Personen ums Leben gekommen sind. Was jedoch nur wenige wissen ist, dass Eigentümer von Bäumen eine Verkehrssicherung trifft. Das bedeutet, dass durch Schutzmaßnahmen etwaige Gefahren von Bäumen auszuschalten sind.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu diesem Thema ein Grundsatzurteil getroffen und entschieden, dass es vollkommen ausreichend ist, wenn Bäume periodisch visuell gesichtet werden. Diese Kontrolle ist jedoch nicht für alle Bäume auf einem Grundstück erforderlich, sondern nur für jene, die sich am Straßenrand befinden oder dem allgemeinem Publikumsverkehr (z.B. ein Park) zugänglich sind.
Wie häufig die Bäume gesichtet werden müssen, haben bereits die Instanzengerichte festgelegt. So wurde unter anderem entschieden, dass es völlig ausreichend sei, wenn die Bäume zwei Mal im Jahr gesichtet werden, im belaubten und entlaubten Zustand. Dies könne in einem Zeitintervall von sechs bis neun Monaten erfolgen. Ferner sei es nicht notwendig, dass für die Begutachtung ein Fachunternehmen zu beauftragen sei. Vielmehr könne der Eigentümer diese auch in Eigenregie durchführen. Dieses wird u.a. damit begründet, dass auch ein Laie vorhandene Schäden und Krankheiten erkennen könne.
Liegen keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Öffentlichkeit vor, muss der Eigentümer keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Sollten in diesem Fall durch einen Sturm gesunde Äste abbrechen oder ein gesunder Baum entwurzelt werden, so haftet der Eigentümer nicht für die dadurch verursachten Schäden. Vielmehr ist dieser Umstand als naturgemäßes Lebensrisiko zu sehen.