Direkt zum Inhalt

Kontaktanfrage

Sofern Ihre Anfrage unsere Immobilienangebote betrifft, ist die Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift zwingend erforderlich. Andernfalls sind wir nicht befugt, Ihnen weiterführende Unterlagen zu senden oder Ihnen einen Besichtigungstermin anzubieten. Wir bitten um Verständnis.

Screenreader label
SCQ_________CLM______
G______L____8_Y___5QB
Y2F___Y8M___K_P______
5_H____W____4_H___AM4
98T_________I2U______
* Pflichtfelder: Bitte füllen Sie diese Felder aus!
Screenreader label
© 2024

Immobilienratgeber

Immobilienratgeber

Baumkontrolle

Was Eigentümer bis zum nächsten Unwetter beachten sollten

KURZÜBERSICHT DES ARTIKELS

  • Das Tiefdruckgebiet Ela entwurzelte und beschädigte im Juni eine Vielzahl an Bäumen
  • Neben hohem Sachschaden an Autos und Gebäuden kam es auch zu einigen Todesfällen
  • Baumeigentümern obliegt eine Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Prüfung

Im Juni überzog das Tiefdruckgebiet Ela weite Teile von Nordrhein-Westfalen und traf vor allem die Landeshauptstadt Düsseldorf schwer. Viele Bäume wurden entweder vollständig entwurzelt oder verloren große Astteile aus der Krone. Dies hatte zur Folge, dass diverse Fahrzeuge beschädigt wurden und auch einige Personen ums Leben gekommen sind. Was jedoch nur wenige wissen ist, dass Eigentümer von Bäumen eine Verkehrssicherung trifft. Das bedeutet, dass durch Schutzmaßnahmen etwaige Gefahren von Bäumen auszuschalten sind.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu diesem Thema ein Grundsatzurteil getroffen und entschieden, dass es vollkommen ausreichend ist, wenn Bäume periodisch visuell gesichtet werden. Diese Kontrolle ist jedoch nicht für alle Bäume auf einem Grundstück erforderlich, sondern nur für jene, die sich am Straßenrand befinden oder dem allgemeinem Publikumsverkehr (z.B. ein Park) zugänglich sind.

Wie häufig die Bäume gesichtet werden müssen, haben bereits die Instanzengerichte festgelegt. So wurde unter anderem entschieden, dass es völlig ausreichend sei, wenn die Bäume zwei Mal im Jahr gesichtet werden, im belaubten und entlaubten Zustand. Dies könne in einem Zeitintervall von sechs bis neun Monaten erfolgen. Ferner sei es nicht notwendig, dass für die Begutachtung ein Fachunternehmen zu beauftragen sei. Vielmehr könne der Eigentümer diese auch in Eigenregie durchführen. Dieses wird u.a. damit begründet, dass auch ein Laie vorhandene Schäden und Krankheiten erkennen könne.

Liegen keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Öffentlichkeit vor, muss der Eigentümer keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Sollten in diesem Fall durch einen Sturm gesunde Äste abbrechen oder ein gesunder Baum entwurzelt werden, so haftet der Eigentümer nicht für die dadurch verursachten Schäden. Vielmehr ist dieser Umstand als naturgemäßes Lebensrisiko zu sehen. 


Copyright

Dieser Artikel ist Eigentum der Harling e.K. und wird im Rahmen der privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Die gewerbliche Vervielfältigung sowie deren Nachdruck sind auch auszugweise ohne vorherige Genehmigung der Harling e.K. nicht gestattet.

Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient lediglich der Informationsbereitstellung zu diversen Themen der Immobilienwirtschaft. Der Inhalt ist weder eine Rechtsberatung über juristische und steuerliche Themen noch soll dieser als solche verstanden werden. Die Harling e.K. übernimmt keine Gewährleistung zur Aktualität und Richtigkeit des Inhaltes in diesem Artikel. Eine Haftung wird ausgeschlossen.